Ambulante & stationäre Hilfen

Manchmal läuft das Leben nicht auf vier Rädern, doch es gibt Möglichkeiten eine gute Richtung zu finden. Alle Hilfen sind grundsätzlich über das örtlich zuständiges Amt für Jugend und Familie oder über den Bezirk von Oberbayern zu beantragen. Wir beraten gerne auf dem Weg, unterstützen dabei und überlegen gemeinsam wie es weiter gehen kann.

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Ambulante Hilfen zur Erziehung

nach SGB VIII bieten ein umfangreiches Angebot, um Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Familien ganzheitlich zu unterstützen und begegnen zu können - bedarfsgerecht, kreativ und flexibel bietet A.p.e. verschiedene Hilfen, wie ambulantes Clearing, sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft, Eingliederungshilfe, soziale Gruppenarbeit, begleiteter Umgang und weiteres mehr an.

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Stationäre Hilfen & amb. betreutes Wohnen

  • im Familienhaus Alte Mühle, therapeutisch-stationäres Eltern-Kind-Clearing für 6-12-18 Monate. Ein Zuhause auf Zeit für junge Schwangere und Elternteile mit Kind und ein Platz mit Aussicht auf ein gemeinsames Leben.
  • in der TWG LebensRaum, ein sicherer Ort für junge Frauen mit erlebten Traumata in der ambulant betreuten therapeutischen Wohngemeinschaft
  • in eigener Wohnung über persönliches Budget, eine Leistung über den Bezirk Oberbayern.
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Individuelle Hilfen

Besondere Hilfsangebote, Betreuungsstellen und Schutzplätze im Ausland: Krisenintervention, Clearing sowie mittel- und langfristige Perspektivenfindung für Familien, Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Frauen.

Ambulante Hilfen zur Erziehung

Ambulante Hilfen

Ambulantes Clearing nach § 27 ff SGB VIII unter Einbeziehung systemischer Wege, ist eine geeignete Verfahrensweise bei unklaren oder schwer einschätzbaren Ausgangsbedingungen.
• Abklärung der familiären und der erzieherischen Situation für Familien in Krisen,
der Analyse und Erarbeitung von Einschätzungen,
• Anfertigung einer umfangreichen systemischen- und ressourcenorientierten Diagnostik unter Einbeziehung der sozialpädagogisch/heilpädagogischen Diagnostik
• Entwicklung individueller Lebensperspektiven für das Kind/ den Jugendlichen unter besonderer Berücksichtigung seines familiären Hintergrundes.
• Clearing im Tandem mit syst. Fachkraft + päd. Fachkraft
• Nach Bedarf heilpädagogische und psychologische Diagnostik.
• Clearing als Reiseprojekt
• Teilnahme an familienübergreifende Gruppenangeboten

Ambulante Hilfen

Die Soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII ist eine Methode der Sozialen Arbeit, bei der in Gruppen gearbeitet wird, um die Entwicklung von Kinder und Jugendlichen zu fördern, soziale Kompetenzen zu erlernen und Verhaltensprobleme zu überwinden.
Unsere Wildnisgruppe findet wöchentlich freitags von 15:00 bis 18:00 auf unserer Außenstelle Ilminsel/ Lkr. Pfaffenhofen statt. Ergänzende erlebnispädagogische Aktionen, z.B. durch ein- oder mehrtägige Projekte an Wochenend- und Ferientagen mit/ohne Übernachtung auf der Ilminsel oder in den Bergen (z.B. Wildniscamp, Wanderung mit Übernachtung in einer Hütte, Schneeschuhwandern, Standup paddeln, Kanu fahren).

Ambulante Hilfen

Sozialpädagogische Familienhilfe nach §31 SGB VIII und Erziehungsbeistandschaft nach §30 SGB VIII versteht sich als intensive Betreuung und Begleitung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei Entwicklungsproblemen und in Erziehungsangelegenheiten.
• Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben.
• Der „Erziehungsbeistand“ und Betreuungshelfer begleiten das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds und unterstützen, fördern unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbstständigung.
• Teilnahme an familienübergreifenden Gruppenangeboten wie z.B. erlebnispädagogische Projekte.

Ambulante Hilfen

Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII unterstützt junge Menschen mit einer seelischen Behinderung, oder vor Bedrohung einer solchen dabei, trotz ihrer Beeinträchtigung am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche, deren seelische Gesundheit bereits seit mindestens sechs Monaten von der Norm abweicht. Ausgenommen sind hierbei Beeinträchtigungen, die durch eine geistige oder körperliche Behinderung hervorgerufen werden.
• Eingliederungshilfe soll vorbeugend vor Eintritt der seelischen Behinderung ansetzen und eine drohende seelische Behinderung verhindern.
• Sie setzt bei der bereits eingetretenen seelischen Behinderung an, um diese wieder zu beseitigen oder wenigstens zu mildern und um die Integration des jungen Menschen in die Gesellschaft zu gewährleisten.
• Teilhabe am Leben in der Gesellschaft durch eine individuelle, auf das betreffende Kind zugeschnittene Maßnahme, wie z.B. zzgl. Schulbegleitung, Soziale Gruppenarbeit.

Ambulante Hilfen

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach §35 SGB VIII setzt an den individuellen Stärken und Ressourcen an, längerfristige Zielsetzungen sind die soziale Integration, eine eigenverantwortliche Lebensführung, die psychosoziale Stabilisierung und die Entwicklung beruflicher Perspektiven der jungen Menschen. Das Betreuungsarrangement sowie die sozialpädagogischen Betreuungsinhalte und Methodik werden an die individuellen Notwendigkeiten und Voraussetzungen in der jeweiligen Lebenssituation angepasst.
• Für junge Menschen, die aufgrund besonderer psychosozialer Problemlagen eine längerfristige und intensive sozialpädagogische Betreuung zur Bewältigung ihrer meist krisenhaften Lebenssituationen benötigen.
• Flexible Hilfe zur Erziehung mit intensiver Betreuungsdichte
• Intensive Einzelfallhilfe, Krisenintervention, kurzzeitorientierte Auszeiten für belastete Kinder und Jugendliche
• erlebnispädagogische Projekte, Reiseprojekte im In- und Ausland (Italien)
• tiergestützte Maßnahmen z.B. mit Eseln/Eselwanderungen, Pilgern, Reittherapie

Ambulante Hilfen

Individuelle und individualpädagogische Hilfen nach § 27 i.V. mit §§ 29, 30, 31, 35a und 41 SGB VIII, sind aktivierend, stärkend, intensiv und bedarfsgerecht. Wir „stricken“ gemeinsam mit Ihnen eine Hilfe „nach Maß“,
• wenn eine klassische Jugendhilfemaßnahme nicht ausreicht durch systemische, gestaltpädagogische/therapeutische, oder erlebnispädagogisch/ individualpädagogische Hilfen.
• wenn es einer intensiveren Betreuung im eigenen Lebensumfeld bedarf, um z.B. einer stat. Unterbringung/Herausnahme der Kinder entgegenzuwirken, leistet A.p.e. ein intensiv betreutes Wohnen unter Begleitung eines multiprofessionellen Kleinteams (z.B. Sozialpädagoge, Erzieherin, Krankenschwester, Alltagsbegleitung)

Ambulante Hilfen

Aufsuchende Familientherapie (AFT) nach § 27,3 SGB VIII, ist ein systemisch-therapeutisches Konzept. AFT soll Familien erreichen, die mit herkömmlichen therapeutischen und Jugendhilfeangeboten nicht oder nicht mehr erreichbar sind. Merkmale bei diesen Familien können z.B. sein: Resignation, Motivationsmangel, beschränkte Ressourcen zur Konfliktlösung, wiederkehrende Krisen, Erfolglosigkeit bei den eigenen Bewältigungsstrategien, häufige Grenzüberschreitungen. Ziel der AFT ist es, über neue/funktionale Handlungsmuster und alternative Handlungsmöglichkeiten Ressourcen freizulegen und damit der Familie die Möglichkeit für Veränderungen zu schaffen.
• Schwerpunkt: systemisch/ therapeutisch methodische Vorgehensweise, die es Familien ermöglicht, ihre bisherigen Problemmuster lösungsorientiert zu verändern.
• aufsuchend im Haushalt der Familie
• in den Räumlichkeiten von A.p.e.

Ambulante Hilfen

Begleiteter Umgang nach §§1684/1685 BGB i.V. mit §18 SGB VIII, ist eine Form der Unterstützung und Förderung des Kontaktes zwischen dem Kind und den nicht mit ihm zusammenlebenden wichtigen Menschen wie z.B. Vater, Mutter, Geschwister, Großeltern oder sozialen Eltern (Beteiligte). Begleiteter Umgang ist sinnvoll bei hohem Konfliktpotential der Beteiligten, schweren Loyalitätskonflikten des Kindes, Erstanbahnung des Kontaktes zwischen Kind und einem Beteiligten, Elternentfremdung und starken physischen oder psychischen Beeinträchtigungen eines oder mehrerer Beteiligter. Während des Begleiteten Umgangs unterstützt der Umgangsbegleiter die Anbahnung und Entwicklung positiver förderlicher Kontakte zwischen Kind und Beteiligten. Gemeinsame Gespräche der Beteiligten, z.B. Mutter und Vater, im Beisein eines Beraters sind in der Regel sinnvoll und notwendig, um zu einer Verselbstständigung der Umgangskontakte zu kommen.

Ambulante Hilfen

Hilfe für junge Volljährige nach §41 SGB VIII soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist.
Dem jungen Erwachsenen sollen soziale Kompetenzen für ein befriedigendes Leben vermittelt werden. Dies können sein: Kontaktfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Arbeitsfähigkeit, Entwicklung von Konfliktlösungs- aber auch Lernstrategien, Aufbau bzw. Stärkung des Selbstbewusstseins und Abbau von Aggressivität und auffälligem Verhalten.
• Nach Beendigung der Jugendhilfe, um eine Nachbetreuung und weitere Begleitung, Verselbständigung sicher zu stellen.
• Für junge Volljährige, die im notwendigen Umfang beraten und unterstützt werden sollen.
• Nach einer stationären Hilfeform, oder einer ISE mit dem Ziel der Verselbständigung.

...weil das Leben nicht
immer auf Vier Rädern läuft.